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Wir nehmen das Engagement / Save the Date Fotoshooting an!
Datenschutz

Auszug aus den geltenden AGB

Buchung

Anzahlung von 50 % der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar in bar an die Auftragnehmerin oder per Überweisung auf deren Bankkonto binnen 14 Tagen. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber (das Brautpaar) alle Bedingungen aus diesem Angebot und die geltenden AGB.

Vertrag

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Zahlung von 50% der vereinbarten Kosten bei Fotografie Reichl einlangen. Der Vertrag an sich, sollte schnellstmöglich ausgefüllt und von beiden Parteien unterfertigt bei Fotografie Reichl e.U. eintreffen. Ist dies nicht der Fall, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

Bankverbindung

Alexandra Reichl, Oberbank,
IBAN: AT 36 1500 1006 6103 3118, BIC: OBKLAT2L
Mobil +43 699 1803 1801
Mail alexandra@fotografie-reichl.at

Bildbearbeitung

Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Foto-/Videografen, solange keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Foto-/Videografen informiert. Ich stelle alle bearbeiteten Bilder im JPG-Format (300 dpi) zur Verfügung. Dabei erstelle ich nach eigenem empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweißfotos. Videos werden in Full HD / 4K exportiert (genauere Info dazu im Angebot). Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, jedoch beträgt die vertragliche Lieferzeit zwischen 2 und 6 Monaten gilt insbesondere für Video.

PersönlichkeitsrechteBildrechte

Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass Fotografie Reichl e.U. alle entstandenen Bilder/Videos zu Portfolio Zwecken (z.B. Portfolio Bücher, Webseite, Blog, Hochzeitsblogs, Social Media und gedruckte Magazine) nutzen darf. Die Bildrechte bleiben bei Fotografie Reichl e.U.
Jede Manipulation der Fotos/Videos oder der Verkauf ist nicht gestattet.

Sonstiges

Fotoalbum & Fotodrucke bis zu 12 Monate nach der Hochzeit möglich. Das Bildmaterial wird 1 Jahr aufbewahrt. Das Brautpaar erhält die nichtkommerziellen Nutzungsrechte an ihren Bildern/Video.
Der überreichte USB-Stick ist kein Langzeitspeichermedium. Das Brautpaar ist für die sichere Speicherung der Daten nach Übergabe des USB-Sticks selbst verantwortlich.

Stornierung:
Sollte die Hochzeit durchführbar sein, jedoch an erschwerten restriktiven Bedingungen der Behörden geknüpft sein, somit also keine Unmöglichkeit vorliegt, dass die Hochzeit an diesem Termin durchgeführt werden kann, wird die Anzahlung in vollem Umfang einbehalten. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar in bar an die Auftragnehmerin oder per Überweisung auf deren Bankkonto binnen 14 Tagen. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält die Auftragnehmerin das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist die Auftragnehmerin weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Allfällige, vom / von der Auftragnehmer/in vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location; Besprechungen mit den Auftraggebern) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden. 

Unfall, schwere Krankheit
Ist es Fotografie Reichl e.U. auf Grund höherer Gewalt zB.: Unfall, schwere Krankheit nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderung bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf Fotografie Reichl e.U. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich dann jedoch nach den Konditionen des Ersatzfotografen.